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Welcome to Switzerland

Sprachenrecht im Zuwanderungsstaat

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Wie soll der Staat mit der Tatsache umgehen, dass ein bedeutender Teil der Bevölkerung ungenügende Kenntnisse der lokalen Amtssprache(n) hat? Kann er Zuwanderer verpflichten, eine Amtssprache zu erlernen, und wie weit sollen Sprachkenntnisse die Erteilung von Ausländerbewilligungen und Bürgerrechten beeinflussen? Sollte der Staat Sprachkenntnisse fördern oder dies privaten Initiativen überlassen? Aus einer anderen Perspektive: Ist der Staat verpflichtet, grundlegende Kommunikation mit Fremdsprachigen zu ermöglichen, etwa durch Übersetzer? Hat er ein Interesse daran, dass seine Informationen verstanden werden, und wie kann er dies umsetzen? Wie geht der Staat mit den Bedürfnissen von Migranten in Schulen und anderen wichtigen Bereichen um? Welche Rolle spielt die englische Sprache im Umgang mit Migranten? Sollten neuen sprachlichen Minderheiten besondere Rechte eingeräumt werden, und lässt der mühsam errungene 'Sprachenfrieden' der Schweiz dies zu? Angesichts der Tatsache, dass ausländische Staatsangehörige in der 2. Generation in der Regel über ausreichende Amtssprachenkenntnisse verfügen, stellt sich die Frage, ob eine staatliche Integrationspolitik im Sprachenbereich ein öffentliches Interesse erfüllt. Diese Fragen werden die schweizerische Sprachenpolitik in Zukunft prägen. Die vorliegende Studie möchte einen Beitrag zu einer zukunftsfähigen Sprachenpolitik leisten.

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Welcome to Switzerland, Alberto Achermann

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2011
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