Der Minderheitsschutz im Gesellschaftsrecht
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Der Minderheitsschutz im Gesellschaftsrecht stellt sich aktueller denn je. In unzähligen Situationen ist die Rechtsstellung überstimmter Minderheitsgesellschafter beeinträchtigt. Mehrheitsbeschlüsse verändern die Struktur der Gesellschaft, führen zum Abschluss von Unternehmensverträgen, zum Ausschluss des Gesellschafters, zu Kapitalveränderungen, Vorenthaltung von Gewinn, Börsenrückzug und vielem mehr. Der Minderheitsgesellschafter sieht sich vor allem durch Gesellschafterbeschlüsse und Maßnahmen der Geschäftsleitung in seiner Rechtsstellung unmittelbar und mittelbar beeinträchtigt. Das deutsche Konzept des Minderheitsschutzes besteht aus vereinzelten formellen Minderheitsrechten, zum anderen aus ungleich bedeutenderen individuellen Abwehrrechten gegenüber der Mehrheitsmacht. Die Herausforderung an die Rechtswissenschaft besteht darin, ein rechtsformübergreifendes Konzept zu entwickeln, das flexibel gehandhabt werden kann und wirksamen und ausgleichenden Rechtsschutz in sämtlichen Konfliktlagen vermittelt. Ein solches Konzept wird von einem verfassungsrechtlichen Ansatz ausgehend für sämtliche Gesellschaftsformen entwickelt und anschließend auf seine Eignung in den einzelnen minderheitsrelevanten Situationen untersucht. Hierzu werden zahlreiche Lösungsansätze des US-amerikanischen Rechts herangezogen.