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Gemeinschaftsbetrieb als Betrieb im Sinne des § 613a BGB

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Sowohl der Gemeinschaftsbetrieb als auch der Betriebsübergang gemäß § 613a BGB zählen heute zu den Grundbegriffen des Arbeitsrechts und sind vielfach das Resultat unternehmensübergreifender Restrukturierungen. Trotz ihrer Verbreitung ist allerdings bislang nicht geklärt, wie sich beide Rechtsfiguren zueinander verhalten und welche Wechselwirkungen sie entfalten. Klar ist nur, dass beide Tatbestände zentral an die Leitungsmacht im Betrieb bzw. die Betriebsinhaberschaft anknüpfen, damit aber unterschiedliche Rechtsfolgen verbinden: Im Gemeinschaftsbetrieb teilen sich zwei oder mehrere Unternehmen die betriebliche Leitungsmacht und agieren sodann - aus Sicht des Betriebsverfassungs- und Kündigungsschutzrechts - als gemeinsame Betriebsinhaber, ohne jedoch zugleich gemeinsame Vertragsarbeitgeber der im Betrieb eingesetzten Arbeitnehmer zu sein. Beim Betriebsübergang gemäß § 613a BGB führt die Übernahme der Leitungsmacht im Betrieb demgegenüber dazu, dass das erwerbende Unternehmen neuer Vertragsarbeitgeber der im Betrieb eingesetzten Arbeitnehmer wird. Dominik Jochums versucht, anhand verschiedener praktischer Erscheinungsformen Gemeinschaftsbetrieb und Betriebsübergang in ihrem Verhältnis zueinander sowie in ihren Wechselwirkungen dogmatisch und systematisch zu ordnen und damit eine elementare Frage für die zahlreichen Restrukturierungen in der Praxis zu beantworten.

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2010

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