Krankenhausfinanzierung
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Das Krankenhausfinanzierungsgesetz wird seit seinem Inkrafttreten kontrovers beurteilt. Während aus gesundheitsökonomischer Sicht mehr Wirtschaftlichkeit und Transparenz gefordert werden, steht das duale Finanzierungssystem aus verfassungsrechtlicher Sicht wegen seiner teils kostenunterdeckenden Pflegesätze in der Kritik. Mit dem DRG-Vergütungssystem hat der Gesetzgeber die Diskussion um das richtige Pflegesatzrecht zu beenden versucht, während das duale Finanzierungssystem in seinen Grundzügen unverändert fortbesteht. Nach einer Einführung in das Pflegesatzrecht bildet die verfassungsrechtliche Prüfung der Entgeltbemessung den Schwerpunkt. Sie erfolgt getrennt für Plankrankenhäuser, die wirtschaftlich gesichert werden, indem ihre Investitionskosten im Wege öffentlicher Förderung übernommen werden und sie leistungsgerechte Erlöse aus den Pflegesätzen erhalten, und Vertragskrankenhäuser, die weder öffentlich gefördert werden noch ihre Investitionskosten in die Entgelte einpreisen können.