Gläubigerschutz durch Berufsverbote für Geschäftsleiter
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Die englische limited company, die ohne Mindeststammkapital gegründet werden kann, verbreitet sich im Zuge der Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit in Kontinentaleuropa und tritt hier in Konkurrenz zu den heimischen Rechtsformen. Das hat in verschiedenen Rechtsordnungen und auch in Deutschland zu Reformen geführt. Durch das MoMiG soll einerseits das Gesellschafts- und insbesondere das GmbH-Recht liberalisiert und andererseits dem Missbrauch der Gesellschaftsform entgegengewirkt werden. Ein Aspekt der Missbrauchsabwehr sind Berufsverbote für Geschäftsleiter, die man nach ihrer Reform in den §§ 6 II 2 Nr. 2 und 3, 3 GmbHG, 76 III 2 Nr. 2 und 3, 3 AktG findet. Das Buch vertieft den Blick auf das englische Recht, indem es sich detailliert mit den im Companies Directors Disqualification Act verankerten Verbotsregelungen befasst und hierbei unter anderem auch umfangreiches empirisches Material auswertet. Unter Einbeziehung der so gewonnenen Erkenntnisse erfolgt eine kritische Analyse der deutschen Ausschlussgründe, im Zuge derer die Autorin den Weg für eine zielgenauere und zugleich individuell gerechtere Konzeption zeichnet.