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Das totalrevidierte Vormundschaftsrecht des ZGB tritt voraussichtlich am 1. Januar 2013 in Kraft und erfordert eine umfassende Kommentierung, insbesondere während der vacatio legis. Vor dem Inkrafttreten besteht Handlungsbedarf, insbesondere bei der Errichtung von Vorsorgeaufträgen, der Vorbereitung der Überführung behördlicher Maßnahmen in das neue Recht und der Organisation der zukünftigen Erwachsenenschutzbehörden. Das Werk beginnt mit einer Einführung in die Grundzüge des neuen Rechts, um die Reformziele und das Regelungskonzept darzustellen. Die Totalrevision soll nicht alles verändern; der Kommentar beleuchtet die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum vorrevidierten Recht. Eine sorgfältige Analyse der wesentlichen Materialien klärt den Sinn und Zweck der Gesetzesbestimmungen. Besonders hervorgehoben werden die neuen Instrumente der eigenen Vorsorge, wie der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung, sowie gesetzliche Maßnahmen für Urteilsunfähige. Die behördlichen Maßnahmen im Erwachsenenschutz bleiben dominant, weshalb maßgeschneiderte Maßnahmen ausführlich behandelt werden. Da das neue Recht nur die wesentlichen Verfahrensgrundsätze festlegt, wird eine Darstellung im Kontext der ZPO angeboten. Der Kommentar bietet eine klare Orientierung über zahlreiche Rechtsfragen in einem komplexen interdisziplinären Umfeld und befähigt den Leser zu eigenen Entscheidungen. Der Autor leitete die Totalrevision des Vormundschaftsrechts
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Erwachsenenschutz, Hermann von Schmid
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- 2010
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