Erwachsenenschutz
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Das Erwachsenenschutzrecht, d. h. das totalrevidierte Vormundschaftsrecht des ZGB, tritt voraussichtlich am 1. Januar 2013 in Kraft. Eine Kommentierung dieser bedeutenden Reform des Familienrechts, besonders in einer vacatio legis, tut not. Für die Praxis besteht nämlich Handlungsbedarf bereits vor dem Inkrafttreten, namentlich wegen der Errichtung von Vorsorgeaufträgen, der Vorbereitung einer Überführung von behördlichen Massnahmen in das neue Recht, der Organisation der künftigen Erwachsenenschutzbehörden und der Verfahrensregelung. Eingeleitet wird das Werk durch eine Einführung in die Grundzüge des neuen Rechts, um die Reformziele und das Regelungskonzept aufzuzeigen. Die vorliegende Totalrevision bedeutet nicht, dass alles anders werden soll. Um den Erwachsenenschutz verständlich zu machen, erörtert der Kommentar das Verbindende und Trennende in bezug auf das vorrevidierte Recht. Eine sorgfältige Verarbeitung der wesentlichen Materialien gibt Antwort über Sinn und Zweck der jeweiligen Gesetzesbestimmung. Erläutert werden insbesondere die neuen Instrumente der eigenen Vorsorge in Form des Vorsorgeauftrags und der Patientenverfügung sowie die Massnahmen von Gesetzes wegen für Urteilsunfähige. Die behördlichen Massnahmen des Erwachsenenschutzes werden jedoch auch künftig dominieren; breiten Raum nehmen deswegen die massgeschneiderten Massnahmen ein. Da das neue Recht bloss die wesentlichen Verfahrensgrundsätze festhält, ist eine Darstellung vor dem Hintergrund der ZPO erhellend. Der Kommentar vermittelt eine klare, zuverlässige Orientierung über ungezählte Rechtsfragen in einem anspruchsvollen interdisziplinären Umfeld. Nicht zuletzt will das Werk den Leser auch zu eigener Entscheidung befähigen. Der Autor war im Bundesamt für Justiz mit der Projektleitung der Totalrevision des Vormundschaftsrechts betraut, dies von der ersten Sitzung der Expertenkommission 1999 bis zur Schlussabstimmung 2008.