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Abhandlung über die Principien des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches für die gesammten deutschen Erbländer der österreichischen Monarchie
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Mit kaiserlichem Kundmachungspatent vom 1. Juni 1811 wurde Österreichs zentrale Zivilrechtsquelle, das „Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch“, sanktioniert, die erste amtliche Ausgabe am 24. Juni 1811 publiziert. Am 1. Jänner 1812 trat es in Kraft. Franz v. Zeiller, einer der „Väter“ des ABGB, erläuterte für den „gebildeten Bürger“ in den Jahren 1816 bis 1820 das Wesen des ABGB. Die den ursprünglichen Geist des ABGB deutlich machende Abhandlung darf trotz ihrer knappen Form als eine Art zweiter Kommentar Zeillers bezeichnet werden.
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