Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz als Lösung zur Bewältigung von Massenverfahren
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8.000 kg Papier, überquellende Geschäftsstellenzimmer, zusammenbrechende Faxgeräte und Aussichten auf Verfahrensdauern von 15 Jahren - die „Telekom-Prozesse“ vor dem Landgericht Frankfurt zeigten die Probleme auf, vor die Massenverfahren das deutsche Zivilprozessrecht stellen. Diesem versuchte der Gesetzgeber im Jahr 2005 mit dem KapMuG zu begegnen. Auf der Grundlage einer Untersuchung der Möglichkeiten und Grenzen des überkommenen deutschen Zivilprozessrechts sowie ausgewählter ausländischer Verfahrensregelungen überprüft der Autor die Praxistauglichkeit des KapMuG. Im Ergebnis ist diese zu bejahen. Zudem wäre eine Ausdehnung des Verfahrens nach dem KapMuG auf andere Bereiche sinnvoll. Dabei sind jedoch vorhandene Schwächen des KapMuG zu beheben. Hierfür liefert der Autor konkrete Verbesserungsvorschläge.