Ratgeber Studienplatzklage
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Die Situation der Studienplatzbewerber verschärft sich von Jahr zu Jahr: Immer mehr junge Menschen werden nicht zum Studium ihrer Wahl zugelassen, obwohl sie sich ihre Hochschulzugangsberechtigung hart erarbeitet haben. Inzwischen sind nicht mehr nur in den medizinischen Studiengängen hervorragende Abiturnoten erforderlich, sondern auch in den Studiengängen Psychologie, Lehramt, sozaile Arbeit und vielen weiteren. Die doppelten Abiturjahrgänge und die Aussetzung der Wehrpflicht führen zu einem Bewerberandrang, welchen die Hochschulen ohnehin nicht mehr haben bewältigen können. Die Folge: jahrelange Wartezeit, ein späterer Start in das Berufsleben und volkswirtschaftliche Nachteile. Durch die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen hat diese Problematik sogar noch eine zusätzliche Ausprägung erfahren. Dabei ist der „numerus clausus“ grundsätzliche keine gesetzlich verankerte Beschränkung, sondern schlichtweg das Resultat des Umstandes, dass es mehr BewerberInnen gibt, als Studienplätze vorhanden sein sollen. Wie viele Studienplätze eine Hochschule zur Verfügung hat, kann diese jedoch nicht willkürlich festlegen, sondern muss dies anhand bestimmter, gesetzlich vorgegebener Kriterien berechnen. Da dies sehr komplizierte unf aufwendige Verfahren sind, werden hierbei in nahezu an allen Studiengängen an vielen Hochschulen Fehler gemacht. Diese Fehler können im Rahmen einer sogenannten Studienplatzklage aufgedeckt werden und führen in aller Regel zu weiteren, zusätzlichen Studienplätzen, welche aufgrund des verfassungsrechtlichen Kapazitätserschöpfungsgebotes ebenfalls besetzt werden müssen. Der vorliegende Ratgeber erläutert anschaulich die verschiedenen Verfahrensstadien einer solchen Stduienplatzklage, nennt Voraussetzungen, Vorgehensweise und Strategien und stellt auch die Erfolgsaussichten sowie die Kostenfrage umfassend dar.