"Volkseigentum ist unantastbar"
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In diesem Buch setzt sich erstmals ein Autor ausschließlich mit dem sog. Volkseigentumsschutzgesetz der DDR vom 6. Oktober 1952 auseinander, das für die Etablierung des Sozialismus „von oben“ von großer Bedeutung war. Das Werk stellt die einzelnen Normen des Gesetzes dar und weist deren praktische Anwendung anhand zahlreicher Gerichtsurteile nach. Im Anschluss daran werden die einzelnen Normen des Gesetzes daran gemessen, ob und inwiefern sie den – auch in der Verfassung der DDR von 1949 verankerten – Bestimmtheitsgrundsatz beachteten. Die Untersuchung verdeutlicht unter umfassender Materialauswertung anhand vieler Einzelaspekte, wie das frühe DDR-Strafrecht in einer Phase gesellschaftlicher Unsicherheit als flexibles und zugleich hartes Erziehungsinstrument verstanden und eingesetzt wurde. Dem Gesetz kam als erstes echtes „sozialistisches“ Gesetz der DDR in der zeitgenössischen Rechtsprechung und im Schrifttum der DDR eine erhebliche Bedeutung zu. Als exemplarisches Gesetz für das DDR-Strafrecht bildet das Volkseigentumsschutzgesetz ein wichtiges Objekt für die Aufarbeitung der DDR-Rechtsgeschichte. Wegen seiner vielen Zitate ist das Werk auch für denjenigen Leser geeignet, der mit der Materie bisher wenig vertraut ist.