Grundpfandrechte in Deutschland und den USA
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Grundpfandrechte spielen für die deutsche Kreditwirtschaft eine herausragende Rolle. Soll ein Kredit durch ein im Ausland gelegenes Grundstück besichert werden, findet aufgrund der sogenannten Lex-rei-sitae-Regel auf Fragen der Bestellung, Übertragung und Verwertung der Immobiliarsicherheit das Sachrecht des Belegenheitsorts Anwendung. Soweit eine Besicherung durch Grundstücke in den USA erfolgt, ist somit US-amerikanisches Recht maßgeblich. Angesichts der zunehmenden Kreditvergabe deutscher Kreditinstitute in die USA und der seit wenigen Jahren bestehenden Möglichkeit zur Aufnahme von US-amerikanischen Grundpfandrechten in die Deckungsmasse von Pfandbriefbanken besteht vor diesem Hintergrund ein besonderes Interesse der deutschen Kreditwirtschaft an den US-amerikanischen Rechtsregeln. Diese stellt Daniela Böning im Vergleich zum deutschen Recht umfassend dar und analysiert sie.