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Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts

Zwanzigster Band: Elsass. 2. Teilband: Die Territorien und Reichsstädte (außer Straßburg)

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Mit der Einführung der Reformation in einem Territorium oder einer Reichsstadt waren die Landesherren und Magistrate gezwungen, ihren Gemeinwesen für zahlreiche Bereiche des kirchlichen Lebens neue Ordnungen zu geben, auch weil sie die päpstliche Obedienz und die bischöfliche Jurisdiktion nicht mehr anerkannten. Die erlassenen Ordnungen wirkten dabei oft weit über den Rahmen des kirchlichen Lebens hinaus auf das politische und rechtliche Geschehen in den Territorien. Zu den kirchenordnenden Texten zählen Agenden, Liturgien, Gebetsformulare, Vorschriften zur Anstellung von Pfarrern und Diakonen sowie Richtlinien zu ihrer Tätigkeit, Instruktionen für Visitationen, aber auch Armen-, Ehe- und Zuchtordnungen. Der vorliegende zweite Teilband zum Elsass enthält die Kirchenordnungen der Grafschaft Hanau-Lichtenberg, der Herrschaften Fleckenstein und Rappoltstein sowie der Reichsstädte Colmar, Hagenau, Mülhausen, Münster im Münstertal und Weißenburg bis zum Jahr 1618. Entsprechend der Prägung durch die reformatorischen Zentren Basel, Straßburg und Württemberg zeigen sich bei ihnen sehr unterschiedliche Modelle der kirchlichen Organisation und der Ausgestaltung gemeindlichen Lebens.

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