Die Behandlung von Vorrats- und Mantelgesellschaften
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Vorrats- und Mantelgesellschaften sind ein Klassiker des Steuer- und Gesellschaftsrechtes. Die steuerrechtliche Diskussion konzentriert sich auf die Frage, wie lange und unter welchen Voraussetzungen Verlustvorträge einer Mantelgesellschaft genutzt werden können, wenn unter dieser Mantelgesellschaft die Geschäftstätigkeit wieder aufgenommen wird. Die steuerliche Verlustnutzung unter Verwendung von Mantelgesellschaften ist durch den seit Januar 2008 geltenden § 8c KStG (§ 8 Abs. 4 KStG a. F.) weiter stark eingeschränkt worden. Eine detaillierte steuerrechtliche Untersuchung ist nicht Gegenstand dieser Arbeit, sondern eine umfassende Analyse der Phänomene Vorrats- und Mantelgesellschaften unter gesellschaftsrechtlichen Aspekten. Es werden die Merkmale der Unternehmenslosigkeit einer Kapitalgesellschaft herausgearbeitet, die Voraussetzung einer wirtschaftlichen Neugründung ist. Ihre Rechtsfolgen werden präzise hergeleitet und begründet, sodass die Unsicherheit beseitigt wird, die infolge der Beschlüsse des Bundesgerichtshofes bestand.