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Sportrecht – Berücksichtigung der Interessen des Sports in der Rechtsordnung

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Das Sportrecht erfreut sich als Rechtsbereich dank seiner Entwicklung in den letzten 10 bis 15 Jahren enormer Beliebtheit. Martin Kaiser zeigt die (sport-) spezifischen Eigenheiten dieser Materie und das (Rechts-)Verhältnis von Sport und Recht als eigentliches Spannungsfeld auf. Die Funktionsweise des Sports, d. h. seine Interessen, Besonder- und Eigenheiten werden anhand einzelner Prinzipien des Sports detailliert dargestellt. Diese Prinzipien und ihre Interaktion untereinander führen in der Summe zum Erscheinungsbild des Sports als ein eigenes, soziales (Gesamt-)System mit einer spezifischen Werteordnung. Dieses System muss dabei in die Rechtsordnung übertragen werden, um die Ursachen, die Erfassung und die Einordnung sowie den Gegenstand sportrechtlicher Konflikte und Problemstellungen näher erläutern zu können. Die Berücksichtigung der Interessen des Sports in der Rechtsordnung präzisiert und erweitert letztlich die (zu enge) rechtstheoretische Betrachtungsweise des Sports und führt im Resultat zu einer konzeptionellen Darstellung des Sportrechts. Wie sportrechtliche Fragestellungen in einer Gesamtbetrachtung idealerweise gelöst werden können, die zwingende Notwendigkeit der Berücksichtigung der Interessen des Sports für die Beantwortung sportrechtlicher Fragen sowie die daraus folgende Konsequenz, das Sportrecht als eigenes, in sich geschlossenes Rechtsgebiet zu sehen, sind Thema der vorliegenden Arbeit.

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Sportrecht – Berücksichtigung der Interessen des Sports in der Rechtsordnung, Martin Kaiser

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2011
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