PU-Schaum
Authors
Parameters
Categories
More about the book
Zahlreiche Bestimmungen regeln den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Wer nicht täglich damit zu tun hat, verliert hier leicht die Übersicht. Die Abgabe MDI-haltiger PU-Schäume in Spray-dosen an private Endverbraucher darf seit dem 1. Dezember 2010 ausschließlich durch eine in dem Betrieb beschäftigte Person erfolgen, welche die Sachkunde nach § 5 ChemVerbotsV nachgewiesen hat. Diese sachkundige Person hat den Erwerber über die mit den beim Verwenden der gefährlichen Zubereitung verbundenen Gefahren wie z. B. Einatmen, Hautkontakt, Augenkontakt sowie über Vorsichtsmaßnahmen beim bestimmungsgemäßen Verbrauch für den Fall des unvorhergesehenen Freisetzens sowie über die ordnungsgemäße Entsorgung zu unterrichten. Das Aushändigen von einem Merkblatt reicht hier nicht aus. Somit ist die Zeit der Selbstbedienung aus dem Regal durch den Käufer vorbei! Warum Sachkunde – Aufgaben des Abgebenden Jede Betriebsstelle, die MDI-haltige PU-Schaumdosen an pri-vate Endverbraucher verkauft, muss über eine sachkundige Person verfügen. Eine externe oder konzernsachkundige Person ist nicht zulässig ! Der beste Schutz gegen chemische Gefahren ist die Kenntnis der Stoffe und Eigenschaften. Viele chemische Stoffe, mit denen heute umgegangen wird, sind nicht nur nützlich, sondern bringen auch Gefahren mit sich, die in vielen Fällen unterschätzt oder übersehen werden. WISSEN GIBT SICHERHEIT Ausbildung und Belehrungen sollen den Profi schützen. Durch Sicherheitsdatenblätter oder Herstellerpublikationen wird der Händler oft nicht oder nicht ausreichend auf die erforderlichen Voraussetzungen zum Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen hingewiesen. Die geforderte Sachkunde hat nachgewiesen, wer die von der zuständigen Behörde durchgeführte Prüfung bestanden hat.
Book purchase
PU-Schaum, Peter-Heinz Seraphim
- Language
- Released
- 2011
Payment methods
- Title
- PU-Schaum
- Language
- German
- Authors
- Peter-Heinz Seraphim
- Publisher
- Verkehrsverl. Fischer
- Released
- 2011
- ISBN10
- 3878414595
- ISBN13
- 9783878414599
- Category
- Legal literature
- Description
- Zahlreiche Bestimmungen regeln den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Wer nicht täglich damit zu tun hat, verliert hier leicht die Übersicht. Die Abgabe MDI-haltiger PU-Schäume in Spray-dosen an private Endverbraucher darf seit dem 1. Dezember 2010 ausschließlich durch eine in dem Betrieb beschäftigte Person erfolgen, welche die Sachkunde nach § 5 ChemVerbotsV nachgewiesen hat. Diese sachkundige Person hat den Erwerber über die mit den beim Verwenden der gefährlichen Zubereitung verbundenen Gefahren wie z. B. Einatmen, Hautkontakt, Augenkontakt sowie über Vorsichtsmaßnahmen beim bestimmungsgemäßen Verbrauch für den Fall des unvorhergesehenen Freisetzens sowie über die ordnungsgemäße Entsorgung zu unterrichten. Das Aushändigen von einem Merkblatt reicht hier nicht aus. Somit ist die Zeit der Selbstbedienung aus dem Regal durch den Käufer vorbei! Warum Sachkunde – Aufgaben des Abgebenden Jede Betriebsstelle, die MDI-haltige PU-Schaumdosen an pri-vate Endverbraucher verkauft, muss über eine sachkundige Person verfügen. Eine externe oder konzernsachkundige Person ist nicht zulässig ! Der beste Schutz gegen chemische Gefahren ist die Kenntnis der Stoffe und Eigenschaften. Viele chemische Stoffe, mit denen heute umgegangen wird, sind nicht nur nützlich, sondern bringen auch Gefahren mit sich, die in vielen Fällen unterschätzt oder übersehen werden. WISSEN GIBT SICHERHEIT Ausbildung und Belehrungen sollen den Profi schützen. Durch Sicherheitsdatenblätter oder Herstellerpublikationen wird der Händler oft nicht oder nicht ausreichend auf die erforderlichen Voraussetzungen zum Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen hingewiesen. Die geforderte Sachkunde hat nachgewiesen, wer die von der zuständigen Behörde durchgeführte Prüfung bestanden hat.