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Strafrechtlicher Schutz vor Bild- und Wortaufnahmen

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Die zunehmende Miniaturisierung und Weiterentwicklung der Bild- und Tonaufnahmetechnik erleichtert den visuellen und akustischen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Individuums. Die neuen Massenmedien schaffen ein enormes Verbreitungspotential für die illegal hergestellten Aufnahmen und verschärfen die Bedrohungslage zusätzlich. Der neu eingeführte § 201a StGB sollte die strafrechtliche Ungleichbehandlung von unerlaubten Bild- und Wortaufnahmen beseitigen. Vor Einführung des § 201a StGB schützte das Strafrecht das Recht am eigenen Bild nur lückenhaft, das Recht am eigenen Wort durch § 201 StGB hingegen umfassend. Doch auch nach aktueller Gesetzeslage divergiert der strafrechtliche Schutzumfang erheblich. Das gesprochene Wort genießt durch § 201 StGB sowohl auf Tatbestands- als auch auf Rechtsfolgenebene einen deutlich stärkeren Schutz. Das Buch arbeitet dies heraus und hinterfragt die Berechtigung der gesetzgeberischen Entscheidung. Eingegangen wird hierbei insbesondere auf die Strafwürdigkeit einer unerlaubten Bild- und Wortaufnahme sowie auf den Konflikt zwischen den Tathandlungen der §§ 201, 201a StGB und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Ferner wird der Schutzumfang des § 201a StGB dargelegt und einer kritischen Bewertung unterzogen. Thematisiert wird zudem die Berichterstattungspraxis der Medien, die oftmals nicht im Einklang mit den §§ 201, 201a StGB steht.

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2011

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