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Eine Bestandsaufnahme des Novellierungsbedarfs zum Transplantationsgesetz

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1997 wurde das Transplantationsgesetz (TPG) verabschiedet, dies regelte zwar viele Fragen, doch eine Reihe von Problemen blieb bis heute ungelöst. Das Thema bleibt sensibel, fordert zu ethischen Grenzgängen heraus und berührt Tabuzonen. Die Frage, wann jemand tot ist, wurde durch das Gesetz zur Organtransplantation (ganz bewusst) nicht beantwortet. Da Mediziner dies jedoch laufend entscheiden müssen, gewinnt die Diskussion in letzter Zeit wieder an Bedeutung. Im Mittelpunkt der kritischen Auseinandersetzungen steht die Beibringung neuer Daten/Fakten zur Hirntodkonzeption, die damit verbundene Frage des Sterbeprozesses sowie erforderlichen Einwilligung. Gravierend das Faktum, dass in Medizinerkreisen zur Hirntodkonzeption nach wie vor Uneinigkeit besteht. Der Autor stellt in Frage, ob der Gesetzgeber, nur nach den Annahmen der Transplantationsmedizin oder einer Mehrheitsmeinung, überhaupt legitimiert war, eine gesetzliche Regelung der Organentnahme und Transplantation zu erlassen.

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Eine Bestandsaufnahme des Novellierungsbedarfs zum Transplantationsgesetz, Christoph von Winterfeldt

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2011
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