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Reform des europäischen Tierversuchsrechts
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Am 22. 10. 2010 hat der Rat der EU eine neue Tierversuchsrichtlinie beschlossen. Sie stellt im Vergleich zu ihrer Vorgängerin strengere Anforderungen an Tierversuche, verwirklicht damit über den - kompetentiell allerdings zweifelhaften - Hebel der Binnenmarktharmonisierung ambitionierte Tierschutzziele, beschränkt aber auch die grundrechtlich in der EU wie im Grundgesetz robust geschützte Wissenschaftsfreiheit. Die Schrift zeigt, dass sie dabei die (unions-)verfassungsrechtlich voreingestellte Rechtsgüter-Balance zwischen Tierschutz und (Gesundheits-) Forschung nicht durchweg wahrt.
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2011
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