Apriorität und Positivität des Rechts nach Kant
Authors
More about the book
Gegenüber dem schon als Gemeinplatz gehandelten Verdikt, bei der Rechtslehre handele es sich um das Spätprodukt eines schon in seiner Denkkraft geschwächten, ja senilen Kant, haben die Monographien von Deggau (1983), Kersting (1984) und Ludwig (1985) den systematischen Rang von Kants Spätwerk in einer die anschließende Forschung bestimmenden Weise nachgewiesen. Die Untersuchung übertrifft sie, was den Nachweis der systematischen Geschlossenheit der Rechtslehre und ihr Zusammenstimmen mit Kants politischer Philosophie betrifft, noch einmal. Sie stellt erstmals Kants Lehre vom zivilen Ungehorsam als systematisch stimmiges Komplement der Rechtslehre im Kontext der Bedenken dar, welche die schlechthinnige Widerrechtlichkeit des gewaltsamen Widerstandes gegen den Staat nach Kant in der Kant-Forschung hervorgerufen hat. Ferner weist sie die volle Kompatibilität von Kants Rechtsbegriff mit seiner politischen Theorie nach und stellt sich dabei dem Problem, welcher Stellenwert im Ganzen von Kants praktischer Philosophie empirisch-konsequentialistischen Argumenten zukommt.