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Testamentarische Schiedsklauseln

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Die Durchführung eines Schiedsverfahrens erfordert die parteiautonome Legitimation durch die Parteien, die sich durch die Äußerung, einen bestimmten Streitgegenstand der schiedsgerichtlichen Beurteilung zu unterwerfen, manifestiert. Diese Äußerung wird in Art. 357 ZPO bzw. Art. 178 IPRG als Schiedsvereinbarung bezeichnet, was den Legitimationsakt im Kontext des Vertragsrechts verdeutlicht. Die Arbeit untersucht, ob ein Erblasser durch letztwillige Verfügung auch einseitig eine Schiedsklausel anordnen kann, um für die Nachlassabwicklung oder Nachlassstreitigkeiten ein Schiedsgericht einzusetzen. Diese prozessuale Frage steht in engem Zusammenhang mit dem materiellen Recht und bewegt sich an der Schnittstelle von Prozessrecht, Schiedsgerichtsbarkeit und Erbrecht. Der Autor vergleicht die vertragsrechtlichen und erbrechtlichen Aspekte der Privatautonomie und kommt zu dem Schluss, dass die parteiautonome Legitimation für ein Schiedsverfahren auch in einer letztwilligen Verfügung gegeben sein kann. Zudem werden die konkreten Voraussetzungen einer testamentarischen Schiedsklausel sowie deren sachliche und persönliche Schranken untersucht.

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Testamentarische Schiedsklauseln, Michael Schlumpf

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2011
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