Erlass und Verzicht im Zivil- und Wirtschaftsrecht
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Gläubiger sind üblicherweise um eine effektive Durchsetzung ihrer Ansprüche bemüht. Deshalb könnte man den Eindruck gewinnen, dass Erlass und Verzicht als Formen der Aufgabe von Rechten keine große alltägliche Bedeutung besitzen. Wer genauer hinsieht, erkennt aber bald, dass der Schein der geringen Bedeutung trügerisch ist: Für den Schuldner ist bei schlichter Untätigkeit des Gläubigers noch nichts Wesentliches erreicht. Folglich muss die Rechtsordnung Mechanismen zur Verfügung stellen, die den Schuldner vor einem späteren Sinneswandel seines Gläubigers bzw. dem Zugriff von dessen Gläubigern wirksam schützen. Oftmals erfolgt eine Rechtsaufgabe nämlich nicht aus rein freigebigen Motiven, sondern als Bestandteil eines Rechtsgeschäfts zwischen den Parteien, so dass die Rechtssicherheit für beide Parteien gewährleistet sein muss. Diese Untersuchung verfolgt das Ziel, wesentliche Fragen von Erlass als zweiseitiger und Verzicht als einseitiger Aufgabe von Rechten sowohl im materiellen Recht als auch im Prozessrecht dogmatisch zu durchleuchten. Dabei soll ein in sich stimmiger Maßstab an die Behandlung der verschiedenen rechtlichen Aspekte von Erlass und Verzicht im Zivil- respektive Zivilprozessrecht angelegt werden. Die Einzelfragen von Erlass und Verzicht werden in den verschiedenen Teilgebieten des Rechts zunächst im Einzelnen vorgestellt, in ihrem jeweiligen Kontext erläutert und dann einer möglichst einheitlichen Beurteilung zugeführt. Den Ausgangspunkt der Untersuchung bilden die Regelungen des § 397 BGB und ihre Weiterentwicklungen. Im Folgenden wird dann der Blick auf andere wichtige Bereiche des Zivil-, Wirtschafts-, Gesellschafts- und Arbeitsrechts gelenkt, die ebenfalls im umrissenen Sinne mit Aspekten von Erlass und Verzicht konfrontiert werden. Einen weiteren Schwerpunkt der Untersuchung bildet das Zivilprozessrecht.