Die Kapitalanlagevermittlung der Zukunft
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Am 6. April 2011 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das „Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts“ verabschiedet. Ein wesentlicher Bestandteil sind die Änderungen bei der gewerblichen Finanzanlagenvermittlung und -beratung. Um den Anlegerschutz zu verbessern, soll es zukünftig auch für den gewerblichen Vertrieb von Finanzanlagen und für die Finanzanlagenberatung berufliche Voraussetzungen geben. In der Broschüre „Die Finanzanlagenvermittlung der Zukunft“ lesen Sie alles Wissenswerte rund um die neuen Anforderungen – praxisnah und auf den Punkt gebracht! Holen Sie sich die Sicherheit, gut vorbereitet zu sein und an alles gedacht zu haben – damit Sie auch weiterhin Ihr Tagesgeschäft erfolgreich und ohne Haftungsrisiken bestreiten können! Die Fachautoren Dietmar Goerz, Oliver Korn und Ronald Perschke zeigen Ihnen auf, worauf Sie künftig achten müssen, welche Nachweise für die Gewerbeerlaubnis erforderlich sind, welche Übergangsfristen gelten und auf welche Verhaltenspflichten Sie sich einstellen müssen. Aus dem Inhalt: Wie war die Rechtslage bisher? Welche Vertriebsregeln gelten zukünftig für Kapitalanlagen? Die neue Gewerbeerlaubnispflicht: aus § 34c GewO wird § 34f GewO! Was ist bei der neuen Gewerbeerlaubnis zu beachten? Das Vermittlerregister Die Erstinformation Welche Verhaltenspflichten sind bei der Vermittlung zu beachten? Beratungs- und Dokumentationspflichten Keine Annahme von Geldern oder Anteilen des Kunden Aufzeichnungen und Prüfberichte Verstöße und ihre Folgen Wann werden die Regelungen wirksam? Welche Fristen gelten?