Subsidiarität in der Bankenaufsicht
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Die das „Basler“ Regelwerk durchdringende Philosophie der Eigenkapitalunterlegung als Risikovorsorgeinstrument hat Finanzkrisen und aus diesen folgende (Eventual-)Belastungen öffentlicher Haushalte nicht zu verhindern vermocht. „Basel III“ folgt dennoch dieser Philosophie, indem der Begriff „Eigenkapital“ weiter ausdifferenziert wird. „Basel III“ bewirkt keine Strukturveränderung im Interesse eines betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich wirksamen Risikomanagements. Mit einem fehlerhaften Ansatz wird die aus „Basel I“ und „Basel II“ übernommene Orientierung in der Zuständigkeit von Organisationen und Institutionen belassen und weiter ausgebaut. Nach „Basel III“ müssten Banken Eigenkapital in Größenordnungen vorhalten, die die Sicherung der Kreditversorgung der Wirtschaft beeinträchtigen oder gefährden könnten. Dieses Buch zielt auf eine Reorganisation der bankaufsichtlichen Praxis nach den Grundsätzen einer subsidiären Ordnung, die als „Säule 4“ das „Basler Regelwerk“ modifiziert. Die Risikobewältigung durch bürokratisch angelegte Organisationen wird durch verursachungsorientierte Eigenverantwortung auf die Ebene einzelner Banken und Entscheidungsträger verwiesen.