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Die Feststellung der Erheblichkeit von Biodiversitätsschäden nach dem USchadG

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Am 14. November 2007 trat das deutsche Umweltschadensgesetz in Kraft, mithilfe dessen vom Verursacher eine Restitution für bestimmte Schäden an der Umwelt verlangt werden kann, sofern diese „erheblich“ sind. Zur Feststellung der „Erheblichkeit“ wurde an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (BTU) mit Förderung durch die Bundesstiftung Umwelt DBU bereits früh ein Methodenvorschlag entwickelt. Er basiert auf den vom deutschen Gesetz als bewertungsrelevant heranzuziehenden Kriterien der zugrunde liegenden Europäischen Umwelthaftungsrichtlinie. In der Folge wurde seitens der naturschutzfachlichen Praxis jedoch Kritik an dieser Methodik geäußert, weil mit der FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) bereits ein etabliertes einschlägiges Verfahren zur Erheblichkeitsbewertung vorläge. Der vorliegende Band nimmt diese Kritik auf und entwickelt das ursprüngliche Modell unter Einbeziehung der übertragbaren Kriterien der FFH-VP weiter, so dass den eigenen theoretischen Ansprüchen wie auch den pragmatisch orientierten Standards der Praxis Genüge getan wird.

Parameters

ISBN
9783869651743

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2011

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