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Ehe und Familie genießen gemäß Art. 6 Abs. 1 GG besonderen staatlichen Schutz. Edward Schramm erläutert, wie das Strafrecht dazu beiträgt, indem es einerseits Verstöße gegen grundlegende eheliche und familiäre Verhaltensregeln bestraft und andererseits Eheleute und Familienmitglieder in bestimmten Konflikten vor staatlicher Strafverfolgung schützt. Nach einem Überblick über die verfassungsrechtlichen und strafrechtsgeschichtlichen Grundlagen widmet sich der Autor der Allgemeinen Straftatlehre. Hier behandelt er zentrale Themen wie das Notwehrrecht in der Ehe, die Tötung eines Haustyrannen, das elterliche Erziehungsrecht, Fragen der Einwilligung sowie besondere Handlungspflichten. Zudem zeigt er, wie Erzieher- und Angehörigenprivilegien sowie Strafantragsregelungen als Abwehrmechanismen gegen staatliche Strafverfolgung fungieren. Ehe und Familie sind zudem strafrechtlich geschützte Rechtsgüter, weshalb die relevanten Straftatbestände aus dem 12. Abschnitt des Besonderen Teils des StGB analysiert werden. Schramm geht insbesondere auf kontroverse Themen ein, darunter das elterliche Züchtigungsrecht, die Beschneidung von Mädchen und Jungen, Inzest unter Geschwistern, die Babyklappe, anonyme Geburten, Tötungen aus Gründen der Familienehre und Zwangsehen.
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Ehe und Familie im Strafrecht, Edward Schramm
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- 2011
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