Materiellrechtliche Entscheidungskriterien der Gemeinden bei der Auswahl des Netzbetreibers in energiewirtschaftlichen Konzessionsverträgen
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Die Gemeinden entscheiden vor dem Hintergrund der kommunalen Wegehoheit darüber, wer als ihr Partner im Rahmen energiewirtschaftlicher Konzessionsverträge (§ 46 II, III EnWG) den örtlichen Verteilnetzbetrieb für Strom und Gas übernimmt. Dabei ist die Frage, nach welchen Kriterien die Kommunen ihre Auswahlentscheidung treffen können, bisher zu Unrecht weitgehend vernachlässigt worden. Vielfach nehmen Theorie und Praxis entgegen deutlichen rechtlichen Vorgaben an, dass insoweit ein (nahezu) schrankenloser Ermessensspielraum bestehe, nicht zuletzt auch zu Gunsten eines kommunaleigenen Netzbetreibers. Die Thematik steht in einem engen Zusammenhang mit der seit einigen Jahren vieldiskutierten und von manchen mit Nachdruck befürworteten Rekommunalisierung der Energiewrtschaft. Die hier vorgelegte Analyse geht den einschlägigen Fragen des Energie- und Kartellrechts unter Einbeziehung europa- und verfassungsrechtlicher Gesichtspunkte umfassend nach und zeigt zahlreiche Aspekte auf, die bei einer rechtmäßigen Auswahl des Konzessionsvertragspartners beachtet werden müssen. Erörtert werden auch die Rechtsfolgen, die bei einer Missachtung der rechtlich vorgegebenen Auswahlkriterien eintreten. Da in den nächsten Jahren eine Vielzahl von Konzessionsverträgen ausläuft, ist die Studie für alle Beteiligten einschließlich der Behörden und Gerichte, die solche Entscheidungen zu überprüfen haben, von grundlegender Bedeutung.