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Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedarf einer Reform, da die Geräteabgabe nicht mehr der aktuellen rechtlichen und technischen Realität entspricht. Moderne Empfangsgeräte sind nicht mehr raumgebunden und somit nicht eindeutig einem Haushalt zuzuordnen. Zudem sind Hörfunk und Fernsehen oft technisch miteinander verbunden, was die Geräteabgabe als Anknüpfungspunkt ungeeignet macht. Zukünftig sollte der Abgabetatbestand auf den Nutzer fokussiert werden. In einer Vortragsveranstaltung des Instituts für Rundfunkrecht wird der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag behandelt, der die Reform der Finanzierung zum Ziel hat. Prof. Dr. Paul Kirchhof hat ein Gutachten erstellt, das wesentliche Grundlagen für das neue Finanzierungssystem legt, während Dr. Markus Höppener den Vertrag aus der Perspektive der betroffenen Anstalten analysiert. Zu den Autoren gehören führende Experten wie Prof. Dr. Klaus Stern, Prof. Dr. Paul Kirchhof, Dr. Markus Höppener, Dr. Angelica Schwall-Düren, Dr. Jörg Geerlings und Wolfgang Hurnik. Die Zielgruppe umfasst Rechtsabteilungen des privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Landesmedienanstalten sowie Wissenschaftler und Lehrende.
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Die Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Klaus Stern
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- 2012
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