Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz
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Das Familienpflegezeitgesetz entlastet Menschen, die Beruf und Pflege von Angehörigen in Einklang bringen müssen. Die wichtigsten Eckpunkte: • Pflegeunterstützungsgeld: Lohnersatz für Beschäftigte, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen • Pflegezeit: Beschäftigte können sich für die Pflege bis zu sechs Monate teilweise oder vollständig von der Arbeit freistellen lassen • Familienpflegezeit: Bis zu 24 Monate kann die Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduziert werden • Zinsloses Darlehen: Zur Abfederung des Lohnausfalls haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen vom Bund • Kündigungsschutz: Beschäftigte haben während der Pflegezeit oder der Familienpflegezeit gesetzlich garantierten Kündigungsschutz Autor: Dr. jur. Dr. phil. Michael Kossens, M. A., Ministerialrat in der niedersächsischen Staatskanzlei