Niedersächsisches Gaststättengesetz
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Mit der Föderalismusreform I wurde die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Gaststättenrecht gestrichen. Seitdem sind die Länder ausschließlich zuständig. Ziel des neuen Gaststättengesetzes ist die Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs sowie Bürokratie abzubauen und einen Großteil der bis heute meist vierstelligen Erlaubnisgebühren für den Existenzgründer einzusparen. Außerdem will Niedersachsen seine Gastronomen verpflichten, mindestens ein nicht alkoholisches Getränk preiswerter anzubieten als das preiswerteste alkoholische Getränk. Durch die Länderzuständigkeit im Zuge der Föderalismusreform hat Niedersachsen das Gaststättengesetz geschaffen, dass alle relevanten Regelungen zu diesem Thema beinhaltet. In klar verständlicher Form werden die einzelnen Vorschriften praxisnah erläutert, so dass auch Nichtjuristen und Personen, die sich erstmals mit der Materie befassen, sich gut zurechtfinden. Des Weiteren finden sich in dem Werk ein Vorwort, ein Abkürzungsverzeichnis, eine Einführung, der Gesetzestext im Zusammenhang und ein Stichwortverzeichnis. Die Autoren: Professor Holger Weidemann ist stellvertretender Leiter des Niedersächsischen Studieninstitutes für kommunale Verwaltung Hannover e. V., Torsten F. Barthel war als Volljurist und Diplom-Verwaltungswirt längere Zeit als Verwaltungsrichter und ist seit 15 Jahren in der Verwaltungsaus- und -fortbildung in Sachsen-Anhalt tätig •