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Testamentum militis – das römische Recht des Soldatentestaments

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Gegenstand der Arbeit ist das römische Soldatentestament (testamentum militis) in seiner Entwicklung vom ersten vorchristlichen bis zum 6. Jahrhundert n. Chr. In der durch kriegerische Aktivitäten geprägten Geschichte des antiken Roms spielten Soldatentestamente eine zentrale Rolle. Das testamentum militis privilegierte letztwillig verfügende Soldaten (milites) gegenüber anderen römischen Bürgern, welche sich an die allgemein geltenden Regeln des Erbrechts halten mussten. Den milites wurden einerseits Begünstigungen in materieller Hinsicht gewährt, aufgrund derer sie insbesondere einem erweiterten Personenkreis Vermögen hinterlassen konnten. Wie der Verfasser zeigt, wurde damit den sich wandelnden Bedürfnissen der Soldaten Rechnung getragen, etwa Kameraden und zunehmend vor allem peregrine, das heißt das römische Bürgerrecht nicht besitzende Angehörige testamentarisch zu bedenken. Andereseits wurde Soldaten mit dem testamentum militis zugestanden, ihre Testamente unter weitestgehender Befreiung von den strengen formellen Voraussetzungen des Zivilrechts wie zum Beispiel dem Gebrauch bestimmter Worte zu errichten. Einer der Gründe für diese Begünstigung war die abstammungsbedingte Unkenntnis der Soldaten des römischen Erbrechts. Der Verfasser kann jedoch zeigen, dass die in der Literatur überwiegend anzutreffende Charakterisierung in ihrer Pauschalität unzutreffend ist. Bestimmte Erfordernisse hätten wegen ihrer Einfachheit (simplicitas), ihrer Unerfahrenheit (imperitia), ihrer nichtrömischen Herkunft nicht gegolten. Indem in dieser Arbeit, wie im Titel angekündigt, das Soldatenerbrecht in seiner geschichtlichen Entwicklung von den Anfängen bis zu Justinian dargestellt wird und dabei insbesondere die Ursachen für den jeweiligen Stand erklärt werden, wird diese Rechtseinrichtung erstmalig einer weitgehenden Historisierung zugeführt. Ein zentrales Vorhaben der Arbeit besteht darin, den Ursprung des Militärtestaments entgegen der vorherrschenden Literaturmeinung auf Augustus, nicht auf Gaius Julius Caesar zurückzuführen. Erstmalig werden in dieser Arbeit außerdem bedeutsame Einzelaspekte des Soldatentestaments eingehend erörtert. Dies gilt etwa für die Bedeutung der „libera testamenti factio“, für den Anteil der römischen Bürger in bestimmten Truppengattungen und, damit eng zusammenhängend, für die Begrifflichkeit der Ausdrücke „miles“ und auch „veteranus“.

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2012

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