Der genetische und der daktylische Fingerabdruck
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Die Landesgesetzgeber gehen mehr und mehr dazu über, Vorschriften zur DNA-Analyse von Personen in die Polizeigesetze aufzunehmen. Deutlich länger existieren diesbezügliche Regelungen in der Strafprozessordnung. Diese Befugnisnormen werden regelmäßig mit dem Stichwort “genetischer Fingerabdruck“ bezeichnet. Demgegenüber steht der “klassische“ oder “daktylische Fingerabdruck“, der ebenfalls sowohl im Länderpolizeirecht als auch im Strafprozessrecht normiert ist. Die Arbeit befasst sich mit Konvergenzen und Divergenzen der beiden Methoden und den darauf beruhenden Maßnahmen und ist damit an einer Schnittstelle zwischen Strafprozess- und Polizeirecht angesiedelt. In die Untersuchung einbezogen ist die fortschreitende “Verpolizeilichung“ des Strafverfahrens, die eine Verwischung der Grenzen von repressivem und präventivem Handeln bedingt. Drehund Angelpunkt der Analyse der Verfasserin ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, das stets als verfassungsrechtlicher Maßstab herangezogen wird.