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Die Auskunftspflicht des Ehegatten nach Art. 170 ZGB
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Mit Art. 170 ZGB kann jeder Ehegatte die Erteilung von Auskünften über die finanziellen Verhältnisse des anderen Ehegatten gerichtlich durchsetzen. Solcher Auskünfte bedarf es, um gemäss der allgemeinen Beweislastregel von Art. 8 ZGB gegenüber dem anderen Ehegatten vermögensrechtliche Ansprüche – insbesondere diejenigen auf Unterhalt oder aus Güterrecht – zu begründen. Die vorliegende Dissertation untersucht den Inhalt und Umfang der Auskunftspflicht gemäss Art. 170 ZGB im Verhältnis zu den anderen prozess- und materiellrechtlichen Auskunftspflichten und prüft die Möglichkeit einer vertraglichen Regelung der Auskunftspflicht.
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2012
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