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Die kollisionsrechtliche Anknüpfung von Individualarbeitsverträgen im staatsfreien Raum

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Kollisionen zwischen einzelnen Rechtsordnungen im Bereich des Arbeitsrechts werfen gerade bei Arbeitsverhältnissen, die auf mobilen oder stationären Einrichtungen in bzw. über staatsfreiem Gebiet verrichtet werden, komplexe Rechtsfragen auf. Sie bereiten den Gerichten, die zur Feststellung des auf einen Arbeitsvertrag anwendbaren Rechts berufen sind, erhebliche Schwierigkeiten. Auch Art. 8 Rom I-VO, die Kollisionsnorm des neuen europäischen Kollisionsrechts der Individualarbeitsverträge, geht nicht gesondert auf die Situation von Arbeitnehmern ein, die ihre Arbeit gewöhnlich an einem Ort verrichten, der „keiner nationalen Staatsgewalt“ unterliegt. Wie alle Rechtsverhältnisse müssen aber auch diese besonderen Arbeitsverhältnisse mit einer staatlichen Rechtsordnung verbunden, das heißt, an ein Merkmal „angeknüpft“ werden, das auf einen Staat verweist. Das Werk zeigt auf, wie die Arbeitsverhältnisse im staatsfreien Gebiet in das Anknüpfungssystem des Art. 8 Rom I-VO einzuordnen sind. Konkret geht es dabei um die Anknüpfung von Arbeitsverträgen der Seeleute im internationalen Verkehr, der Arbeitsverträge des maritimen Personals auf Offshore-Einrichtungen im Bereich des Festlandsockels, der Ausschließlichen Wirtschaftszone und der Hohen See, der Arbeitsverträge von Beschäftigten in der Antarktis sowie der Arbeitsverträge des Flugpersonals auf internationalen Routen und schließlich der Weltraumarbeit.

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2012

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