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Nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II können Ausländer in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts von Grundsicherungsleistungen ausgeschlossen werden, selbst wenn sie alle Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 S. 1 SGB II erfüllen. Danach sind Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich nur aus der Arbeitssuche ergibt, gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II möglicherweise dauerhaft von der Grundsicherung für Arbeitsuchende ausgeschlossen. Diese Regelungen betreffen insbesondere (arbeitsuchende) Unionsbürger. Der Autor untersucht in diesem Kontext die Thematik der Unionsbürger und die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II. Dabei werden die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit den Ausschlüssen des § 7 Abs. 1 S. 2 SGB II beleuchtet. Ein besonderer Fokus liegt auf den Vorschriften der Art. 18 i. V. m. Art. 21 AEUV sowie der Norm des Art. 45 AEUV. Im Zentrum der Analyse steht die Frage, ob arbeitsuchende Staatsangehörige aller EU-Mitgliedstaaten, unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung und der Einführung der «Unionsbürgerschaft» in die Europäischen Verträge, einen umfassenden Anspruch auf Sozialleistungen der Mitgliedstaaten haben, wie sie in Deutschland durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende bereitgestellt werden.
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Ausschluss trotz Einschluss?, Carsten Albers
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- 2012
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