Chipkartensoftware
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Chipkartensoftware von elektronischen Ausweisdokumenten darf aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen nicht nachträglich veränderbar sein und muss eine höhere Qualität als Computersoftware besitzen, weil Fehler nicht durch das Einspielen von Updates korrigierbar sind, sondern nur durch Rückruf und Austausch behoben werden können. Die hohen Qualitätsziele, die daher an Chipkartensoftware gestellt werden, können nur durch intensive Prüfung abgesichert werden. In der vorliegenden Arbeit wird eine Prüfstrategie entwerfen, die besonders auf die spezifischen Eigenschaften der Chipkartensoftware von elektronischen Ausweisdokumenten eingeht, mittels derer sich funktionale Systemtests aus einem Lastenheft (Spezifikation des Auftraggebers) ableiten lassen. Diese Prüfstrategie wird auf die technische Spezifikation des neuen elektronischen Personalausweises angewendet und der resultierende funktionale Systemtest wird mit einem für den elektronischen Personalausweis konzipierten Systemtest verglichen, der erfahrungsbasiert entwickelt wurde.