Fachgerechte Tränkung von Bauholz
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Die Entwicklung der deutschen und europäischen Bauholz- und Holzschutznormung der letzten Jahre wirkt sich auch aus auf mit Holzschutzmitteln geschütztes Bauholz. So werden beispielsweise Vorgaben zu den Eindringtiefen für das Holzschutzmittel festgelegt, die Gefährdungsklassen durch Gebrauchsklassen ersetzt, und es wird für bestimmte Bauhölzer eine CE-Kennzeichnung nach europäisch harmonisierten Produkt normen gefordert. So ist z. B. seit 01.01.2012 für geschütztes, tragendes Bauholz mit rechteckigem Querschnitt eine CE-Kennzeichnung nach DIN EN 14081-1 in Verbindung mit DIN EN 15228 erforderlich. Ziel der vorliegenden Druckschrift ist es, dieser Entwicklung im Hinblick auf die Schutzbehandlung des Holzes im Einlagerungsverfahren und dessen spätere Verwendung Rechnung zu tragen und die Rahmenbedingungen aufzuzeigen, die die Qualität des geschützten Holzes sicherstellen. Holzschutzmittel werden zum einen in handwerklichen Verfahren – hauptsächlich durch Streichen mit Pinsel oder Rolle, selten dagegen durch Spritzen –, den sogenannten Oberflächenverfahren, verarbeitet. Auch der versierte Heimwerker bedient sich dieser Praxis. Wie der Name sagt, lässt sich mit diesen Verfahren ein Schutz der Holzoberfläche von max. ein bis zwei Millimeter Tiefe erzielen. Zum anderen werden Holzschutzmittel für Hölzer, die in direkten Kontakt mit dem Erdreich oder mit Wasser kommen können, in großtechnischen Kesselanlagen unter Druck ins Holz eingepresst. Dadurch lässt sich eine vollständige Durchtränkung des Splintholzes erzielen. Konstruktionshölzer für den Hochbau werden dagegen vorzugsweise für die Gebrauchsklassen 1 und 2 in sogenannten Einlagerungsverfahren mit dem Holzschutzmittel getränkt. Bei den Einlagerungsverfahren wird unterschieden zwischen Tauchen und Trogtränkung. Beim Tauchen werden die Hölzer für Minuten bis mehrere Stunden in der Tränkflüssigkeit untergetaucht, bei der Trogtränkung für mindestens 24 Stunden.