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Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit: die insolvenzrechtliche Einordnung von Steuern

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Die Einordnung von Steuern war bereits unter der Konkursordnung nicht explizit geregelt. Bei der Einführung der Insolvenzordnung wurde von der Möglichkeit Regeln zu schaffen kein Gebrauch gemacht. Die einzelnen Interessen der Beteiligten widersprechen in der Regel dem Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung. Jeder Gläubiger versucht seine Forderung so einzuordnen, dass diese vollständig befriedigt wird. Die dadurch aufgeworfenen Fragestellungen sind in Bezug auf Steuern von der Rechtsprechung bisher entweder noch gar nicht oder nicht einheitlich behandelt worden. Auch die Literatur vertritt teilweise völlig konträre Meinungen. Um ein Insolvenzverfahren zügig und ohne unnötige Kosten durchführen zu können, sind eindeutige Regelungen notwendig. Die Beteiligten benötigen Rechtssicherheit bei ihren Entscheidungen. Gerichtliche Verfahren sind zu vermeiden, denn diese mindern nicht nur die ohnehin geringen finanziellen Mittel, sondern kosten auch Zeit, die gerade im Insolvenzverfahren nicht vorhanden ist. Das Werk untersucht die allgemeine Grundregel der Einordnung von Steuern im Rahmen des Insolvenzverfahrens und versucht im Einzelnen aufzuzeigen, dass explizite Regelungen für die Einordnung von Steuern im Insolvenzrecht nicht notwendig sind, wenn die allgemeine Grundregel stringent auf die steuerlichen Lebenssachverhalte angewendet wird.

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Insolvenzforderung oder Masseverbindlichkeit: die insolvenzrechtliche Einordnung von Steuern, Peter Steinberg

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2012
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