Arbeitsvertrag
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2012 waren in der Schweiz über 85% aller Erwerbstätigen in unselbstständiger Stellung tätig. Ihre Arbeitsbeziehungen unterstehen grösstenteils den Art. 319–362 OR, die das private Arbeitsvertragsrecht regeln. Kaum ein anderes Gesetz ist damit von grösserer praktischer Bedeutung für die Unternehmen und die erwerbstätige Bevölkerung. Ziel dieses Praxiskommentars ist es, die seit der 1. Auflage dieses Buches vor bald 40 Jahren stark gewachsene Materie umfassend, aber doch übersichtlich in einer für Juristen wie Nichtjuristen verständlichen Sprache darzustellen. Möglichst viele Gerichtsurteile werden in geraffter Form dargestellt. Wo nötig werden auch die Querbezüge zu den immer zahlreicheren Gesetzen geschaffen, die auf den Arbeitsvertrag einwirken (Arbeitsgesetz, Datenschutzgesetz, Gleichstellungsgesetz, Mitwirkungsgesetz, Sozialversicherungs- und berufliche Vorsorgegesetze einschliesslich der Mutterschaftsversicherung etc.). Für die vorliegende 7. Auflage wurde das ganze Werk tiefgreifend überarbeitet, aktualisiert, erweitert und klarer strukturiert. Es wird darin die bis Frühling 2012 publizierte Rechtsprechung des Bundesgerichts samt der im Internet zugänglichen Urteile berücksichtigt, ebenso jene aus den kantonalen Entscheidsammlungen. Bis zum gleichen Zeitpunkt wurden auch die juristische Lehre und die in den gängigen juristischen Zeitschriften publizierten Lehrmeinungen und Entscheide eingearbeitet. Neben der Aktualisierung von Lehre und Rechtsprechung bildet die Verarbeitung der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen eidgenössischen Zivilprozessordnung einen Schwerpunkt der Neuauflage. Ebenso werden aktuelle Problemfelder vertieft, die in den letzten Jahren zunehmend in den arbeitsrechtlichen Fokus gerückt sind, z. B. die arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit, die ständige Erreichbarkeit des Arbeitnehmers, Rauchen am Arbeitsplatz, Impfpflichten in Pandemiesituationen, die Nutzung sozialer Netzwerke, das FINMA-Rundschreiben „Vergütungssysteme“, Whistleblowing, Stresshaftung des Arbeitgebers, Arbeit auf Probe oder die Observation des krank gemeldeten Arbeitnehmers durch Privatdetektive. Der Kommentar vertritt keinen Interessenstandpunkt, sondern allein die juristische Überzeugung der Autoren, die in ihrer Praxis gleichermassen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer und deren Verbände beraten und vor Gericht vertreten. Der Aufbau ist einfach und zweckmässig: Jeder OR-Artikel wird im Wortlaut zitiert; anschliessend wird er ausführlich, neu mit noch weiteren Unterteilungen versehen, mit leicht verständlichen Randtiteln erläutert. Zu dem Titel wird ein elektronischer Update-Service angeboten. Weitere Informationen unter: http://update. schulthess. com/arbeitsvertrag