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Es wird untersucht, inwiefern die Infinitesimalrechnung der Kinematik zur Ableitung von Folgeanordnungen über die Determinanten des Strafmaßes geeignet ist. Dabei wird von Beginn an die Frage aufgeworfen, ob der Strafrechtstheorie eine angemessene Modellvorstellung des Gegenstands zugrunde liegt, der sich auf den Aufbau der Straftat sowie deren quantitative Dimension im Strafzumessungsrecht bezieht. Die herkömmliche Idee, dass der Verhaltensprozess geeignet sei, wird verworfen, da sie einen zirkulären Gedankengang provoziert. Das Ergebnis zeigt, dass eine demokratische und rechtsstaatliche Justiztheorie fehlt. Die Legitimation der Strafe zur Ausmerzung der Lebenslüge strafrechtlicher Sanktionen muss thematisiert werden. Anhand eines Beispiels aus dem Justizalltag wird die Aktualität dieses Defizits verdeutlicht, wobei auch terminologische Implikationen wissenschaftstheoretischer Art untersucht werden. Frühere Publikationen des Verfassers werden herangezogen; Theorie und Praxis gewinnen an Erkenntnis, wenn über unmittelbare Ergebnisse hinausgedacht wird. Der Leser wird in die Lage versetzt, die These zu verfolgen, dass Theorie entscheidet, was beobachtet werden kann. Dies eröffnet neue Perspektiven sowohl für die Strafrechtstheorie als auch für die zivilrechtliche Beweistheorie und ermöglicht die Aufhebung veralteter Strukturen.
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Die Lebenslüge straftätlicher Sanktion, Hans Kohlschütter
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- 2012
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