Die Eheschließung zwischen Christen und Heiden
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Seit Mitte des 12. Jahrhunderts galt die Ehe zwischen Christen und Heiden in der katholischen Kirche aufgrund von Impedimentum disparitas cultus (die Religionsverschiedenheit) gewohnheitsrechtlich als verboten. Dennoch war eine Eheschließung möglich, wenn der Partner vorher konvertierte. Bei Nichterfüllung dieses Gebots, wurde die Heirat auch nach der bereits stattgefundenen Eheschließung für ungültig erklärt. In der mittelalterlichen Gesellschaft war die Problematik des Eherechts ein sehr kontroverses Thema. Anhand der Werke Wolframs von Eschenbach Parzival und Willehalm wird die Problematik exemplarisch verdeutlicht. Mit Hilfe der textorientierten Analyse und der Interdiskursanalyse werden die Ehebeziehungen in Wolframs Werken eingehend betrachtet. Die Analyse der Ehebeziehungen hat ergeben, dass Wolfram zweifellos die kirchliche Lehrmeinung bezüglich der Ehefragen literarisch dargestellt hat. Wolfram beschränkt sich nicht auf die literarischen Darstellung der kirchenrechtlichen Bedingungen der Eheschließung zwischen Christen und Nichtchristen, sondern macht auf deren problematische Umsetzung aufmerksam. Eschenbachs Kritik richtet sich nicht an die christliche Religion bezüglich der christlich-heidnischen Ehe, sondern ersucht vielmehr für die Zurkenntnisnahme der Schwierigkeiten, die die kompromisslos bedingten Ehen hervorrufen, zu sensibilisieren.