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Dritte im Beschlagnahme- und Einziehungsverfahren
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Werden im Strafverfahren Gegenstände oder Vermögenswerte beschlagnahmt oder eingezogen, sind von diesen Massnahmen nebst der beschuldigten Person regelmässig auch Dritte betroffen. Verfahrensrechtlich stellen diese Dritten eine Randfigur dar, deren prozessuale Stellung nur punktuell gesetzlich geregelt ist. Die vorliegende Arbeit ordnet die von Beschlagnahme und Einziehung betroffenen Dritten systematisch ins Gefüge sämtlicher Verfahrensbeteiligter und ihrer Rechte ein. Zudem enthält sie Lösungsvorschläge für eine Vielzahl praktischer Verfahrensfragen.
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2012
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