Die Gleichheitssätze
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Gleichheitssätze verschiedenster Herkunft weisen in Tatbestand und Rechtsfolgen gemeinsame Strukturelemente auf, die die Autoren der vorliegenden Untersuchung herausarbeiten. Zentral ist das Tatbestandselement „Ungleichbehandlung“, wofür ein konsistenteres Begriffsverständnis vorgeschlagen wird. Elemente, die bei vielen Gleichheitssätzen hinzutreten, sind verbotene Anknüpfungen und eine mögliche Rechtfertigung. Vieldiskutierte Einzelprobleme (z. B. „Gleichheit im Unrecht“, „Selbstbindung der Verwaltung“) werden innerhalb dieser Tatbestandsstruktur verortet und Lösungen zugeführt. Auf der Rechtsfolgenseite steht die Alternativität aller gleichheitsrechtlichen Verpflichtungen im Zentrum: Es muss nur gleichbehandelt werden; ob in positiver oder negativer Richtung, bleibt dem Verpflichteten aber überlassen. Auf dieser Grundlage werden die Verpflichtungsinhalte in ihrer objektiv- wie subjektivrechtlichen Dimension systematisch untersucht.