Covenants und die Verfassung der Aktiengesellschaft
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Darlehensgeber haben ein berechtigtes Interesse an der Erhaltung der Bonität ihrer Kreditnehmer. Deshalb verwenden sie Covenants: Kreditsicherungsklauseln, die den finanziellen, leistungswirtschaftlichen und gesellschaftsstrukturellen Handlungsspielraum kreditnehmender Gesellschaften begrenzen sollen. Wenngleich Covenants regelmäßig keine rechtlich durchsetzbaren Leistungspflichten statuieren, ihre Verletzung vielmehr nur zur Darlehenskündigung berechtigt, können sich ihre inhaltlichen Vorgaben zu unentrinnbaren Entscheidungsmaximen verdichten. Christian Bochmann zeigt am Beispiel der Aktiengesellschaft, unter welchen Bedingungen Covenants imstande sind, innergesellschaftliche Angelegenheiten effektiv zu steuern, und leitet aus den zwingenden aktienrechtlichen Verfassungsprinzipien die Grenzen ihrer gesellschaftsrechtlichen Zulässigkeit ab.