Familiennamensrecht in Deutschland und Frankreich
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Das Familiennamensrecht hat in den vergangenen Jahrzehnten weitreichende Veränderungen erfahren. Zuletzt wurde das Namensrecht der EU-Mitgliedstaaten zunehmend von der Rechtsprechung des EuGH geprägt. Florian Sperling vergleicht das Familiennamensrecht Deutschlands und Frankreichs und arbeitet die Unterschiede heraus. Er zeigt Konflikte auf, die in grenzüberschreitenden Sachverhalten aus der Unterschiedlichkeit der Rechtsordnungen resultieren können. Anhand konkreter Beispiele beleuchtet er insbesondere die Problematik der sogenannten „hinkenden Namensführung“. Abschließend beschäftigt er sich mit der Frage, wie die dargestellten Konflikte vermieden werden könnten. Neben der Möglichkeit einer Rechtsvereinheitlichung setzt er sich mit dem „Grunkin-Paul“-Urteil des EuGH aus dem Jahr 2008 und dem darin postulierten Prinzip der EU-weiten Anerkennung von Namen auseinander.