Jugendkriminalrechtspflege in der Ukraine
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Die Ukraine war über Jahrhunderte hinweg bis zur staatlichen Selbständigkeit im Jahr 1991 Bestandteil des russischen Imperiums und wies damit auch im Strafrecht bzw. Jugendstrafrecht sehr ähnliche rechtliche Regelungen wie die frühere Sowjetunion bzw. das heutige Russland auf. Erst im Laufe der 1990er Jahre wurden Rechtsreformen durchgeführt, die aber noch keine grundlegende eigenständige Orientierung erkennen lassen. Ziel der Arbeit ist eine aktuelle Bestandsaufnahme des materiellen und formellen Jugendstrafrechts einschließlich des Jugendstrafvollzugs bzw. ähnlicher Institutionen in der Ukraine. Die Ukraine ist bislang bei europäisch vergleichenden Projekten kaum vertreten, zumal die politischen Verhältnisse nach der mit der sog. „Orange Revolution“ von 2004/5 erfolgten stärkeren Öffnung nach Europa inzwischen wieder eher auf Abkapselung und Zurückhaltung bzgl. empirischer Daten und des wissenschaftlichen Diskurses mit dem Ausland ausgerichtet sind. Von daher kommt der Arbeit eine besondere Bedeutung zu. Ein entscheidender persönlicher Vorteil der Verfasserin als gebürtiger Ukrainerin war, dass der sprachliche Zugang kein Problem darstellte und sie – auch aufgrund vielfältiger Kontakte im Land – damit Quellen erschließen konnte, die anderen verschlossen geblieben wären.