Formelle, materielle und faktische Organe – einheitlicher Organbegriff?
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Der Organbegriff und die Rechtswirkungen, die daran knüpfen, gehören zu den anspruchsvollen und oft diskutierten Fragestellungen im Gesellschaftsrecht. Über viele Fragen besteht Einigkeit in der Lehre, aber viele Einzelfragen sind dogmatisch nur schwach durchdrungen, insbesondere Fragen im Zusammenhang mit nicht notwendigerweise ausdrücklich und formell bestellten 'Organen' - also materiellen und faktischen Organen. Die vorliegende Dissertation nimmt sich dieser Fragen an. Ausgehend von einem detaillierten historischen Teil, in dem die Entwicklung des Organbegriffs seit Ende des 19. Jahrhunderts beschrieben wird, wird ein System aufgezeigt, das dem Anspruch, einen einheitlichen Organbegriff aufzuzeigen, gerecht werden kann.