Das Recht auf Bildung
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Das Recht auf Bildung verpflichtet den Staat, jedem Einzelnen Bildungschancen zu eröffnen und damit die Möglichkeit, frei und selbstbestimmt leben zu können. Zugleich sichert der Staat auf diese Weise die kulturellen Grundlagen des Zusammenlebens – und auch sein eigenes Fundament als Rechts- und Kulturstaat. Allerdings darf der Staat diese Grundlagen nicht erzwingen. Er kann hierfür nur die äußeren Rahmenbedingungen garantieren, beispielsweise durch ein leistungsfähiges Bildungssystem. Staat und Gesellschaft bleiben auf die Entwicklung der Fähigkeiten ihrer einzelnen Glieder angewiesen. Diese können sich nur dann bestmöglich entwickeln, wenn jeder Einzelne die Möglichkeit hat, seine Persönlichkeit frei zu entfalten. Individuelle Freiheit und individuelle Verschiedenheit sind wichtige VorausSetzungen für Bildung. Die Studie fragt aus pädagogischer und bildungSethischer Perspektive, welche Konsequenzen sich aus dieser Einsicht für die Ausgestaltung eines Rechts auf Bildung ergeben.