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Leipziger Gerichts- und Notarkosten-Kommentar

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Das neue Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), das im August 2013 in Kraft trat, ersetzt die bisherige Kostenordnung und verändert das Kostenrecht der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundlegend. Hauptberufliche Notare müssen sich erstmals auf die systematische Trennung in einen Paragrafenteil und ein Kostenverzeichnis einstellen, während Anwaltsnotare bereits mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vertraut sind. Der Leipziger Gerichts- & Notarkostenkommentar bietet eine umfassende, wissenschaftlich fundierte Erläuterung sämtlicher Regelungen des GNotKG und dient Praktikern als wertvolle Auslegungshilfe. Die Bearbeitung der einzelnen Teile erfolgt konsequent nach dem neuen Recht, wobei zusammengehörige Fragen von Anfang an gemeinsam behandelt werden. Bezüge zur KostO werden zu Beginn jeder Kommentierung hergestellt, während überkommene Fragestellungen nur dort vertieft werden, wo sie für die Anwendung des neuen Rechts relevant sind. Besondere Schwerpunkte liegen auf den Verbindungen zur Kostenordnung, der inneren Systematik des GNotKG sowie der Ableitung von Geschäftsvorfällen zu den entsprechenden Gebührensätzen. Das Autorenteam, bestehend aus Renner, Otto und Heinze, bringt umfangreiche Erfahrung in der Kostenrechtspraxis mit und möchte sowohl den praktischen Umgang mit dem neuen Kostenrecht unterstützen als auch dessen wissenschaftliche Diskussion fördern.

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Leipziger Gerichts- und Notarkosten-Kommentar, Thomas Renner

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2013
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(Hardcover)
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