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Weltkulturerbe Konstantinbasilika Trier

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Im Jahr 1972 trat die Welterbekonvention der UNESCO in Kraft, um das Kultur- und Naturerbe der Welt zu schützen. Der zentrale Gedanke ist, dass herausragende Kulturstätten und Naturlandschaften als ideeller Besitz der gesamten Menschheit gelten. Mit dem Status einer UNESCO-Welterbestätte verbunden ist die Verpflichtung des jeweiligen Staates, für den Schutz und Erhalt der Stätte zu sorgen. Die Konstantinbasilika in Trier, seit 1986 Teil des UNESCO-Welterbes „Römische Baudenkmäler, Dom und Liebfrauenkirche in Trier“, ist ein Beispiel für diesen besonderen Schutz. Erbaut im 3. und 4. Jahrhundert von den römischen Kaisern Constantius und Konstantin, zeigt sie trotz ihrer wechselvollen Geschichte als Burg und Bischofsresidenz noch Reste ihrer farbenprächtigen römischen Fassadendekoration. Um diese Malereireste bestmöglich zu erhalten, hat Rheinland-Pfalz ein Forschungsprojekt initiiert. Im Rahmen dieses Projekts fand eine internationale Konferenz statt, die von Prof. Dr. Nicole Riedl organisiert wurde. Rund 150 Fachleute aus verschiedenen Ländern kamen 2011 nach Trier, um Vorträge zu hören und die Befunde vor Ort zu diskutieren. Die Veranstaltung wurde vom Deutschen Nationalkomitee von ICOMOS und weiteren Institutionen unterstützt, um den Wissenstransfer zu fördern.

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Weltkulturerbe Konstantinbasilika Trier, Nicole Riedl-Siedow

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2013
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