Kronzeugen im Straf- und Kartellrecht
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Spricht man von einem Kronzeugen, so meint man landläufig jenen Hauptzeugen der Anklage, der unter medialem Blitzlichtgewitter vor Gericht auftritt und mit seiner Aussage dafür sorgt, dass der Angeklagte hinter Gittern landet. Dass ein „echter“ Kronzeuge selbst keine reinweiße Weste hat, ist hingegen wenig bekannt. Der Fokus dieses Buches liegt auf der umfassenden strafrechtlichen Aufarbeitung und Erfassung von kleiner und großer Kronzeugenregelung (§ 41a StGB und §§ 209a, 209b StPO). Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Auslegung der vielen unbestimmten Tatbestandsmerkmale dieser Bestimmungen und der Problematik des Rechtschutzes. Fragen rund um die Anwendbarkeit der großen Kronzeugenregelung in Zusammenhang mit Verbänden im Sinne des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes werden ebenso beantwortet wie solche, die sich aus dem Zusammenspiel der kartellrechtlichen Kronzeugenregelung des § 11 Abs 3 WettbG mit § 209b StPO ergeben. Daneben kommt auch die Überprüfung der Kronzeugenregelungen auf die Vereinbarkeit mit den Grundsätzen des Strafprozessrechts und verschiedenen verfassungsrechtlichen Garantien nicht zu kurz. Der systematische Aufbau und das umfassende Stichwortverzeichnis garantieren eine rasche Auffindbarkeit der wesentlichen Inhalte. Durch die Darstellung sämtlicher Anwendungsvoraussetzungen der Kronzeugenregelungen stellt das vorliegende Buch eine wertvolle Auslegungshilfe für Strafrichter, Staatsanwälte und Strafverteidiger dar. Überdies soll es als Beitrag zum Evaluierungsprozess rund um die große Kronzeugenregelung gesehen werden.